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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (19.01.2011, 09:25)
Zitat
Original von nC_$kittle_
Solltest du keinen Freistellungsauftrag haben brauchst du auch eine Steuerbescheinigung von deiner Bank.
Zitat
Original von ZwerG_Serge
d. h. bevor ich die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten habe, brauche ich damit noch nicht anfangen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (19.01.2011, 10:21)
Zitat
Original von ZwerG_Serge
[Wie verhält es sich bei einem Wechsel, habe ende letzten Jahres (wegen Umzug) von einer Sparkasse zu einer anderen gewechselt.
Der Sparerfreibetrag vermindert Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Der Grundfreibetrag mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Teil des zu versteuernden Einkommen.
Hättest du nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, dann könntest Du Zinserträge von 8.004 Euro erwirtschaften ohne Einkommensteuer zu zahlen. Allerdings werden die von der Bank zunächst einbehalten (in Form der Kapitalertragsteuer) und Du musst sie Dir über die Steuererklärung wiederholen. Aber Du hast ja auch noch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
Die Kapitalertragsteuer verhält sich also genauso wie die Lohnsteuer bei Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Beide Steuerarten sind eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Alle Angaben ohne Gewähr!